Betriebsräte-modernisierungsgesetz (BRMG)

Am 18. Juni 2021 ist das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz) in Kraft getreten.

Dem mit der Gesetzesbezeichnung selbst gesetzten Anspruch wird das Gesetz nicht gerecht: so bleiben beispielsweise die Regelungen zur Virtualisierung der Betriebsratsarbeit hinter den pandemiebedingten Regelungen, die sich bewährt haben, zurück und die Möglichkeit, elektronische Betriebsratswahlen durchzuführen, wird mit dem Gesetz nicht geschaffen. Stattdessen entstehen Rechtsunsicherheiten z.B. zu den neuen Beteiligungsrechten des Betriebsrats beim Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Dasselbe gilt für das „neue“ Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung mobiler Arbeit.

Der vorliegende Leitfaden soll einen ersten Überblick über das Betriebsrätemodernisierungsgesetz und seine Anwendung in der Praxis geben. Außer den genannten Änderungen betreffen diese insbesondere das vereinfachte Wahlverfahren. Der Leitfaden geht zudem auf die mit dem Gesetz vorgenommene Ergänzung des SGB VII zum Unfallversicherungsschutz bei einer Tätigkeit im Homeoffice ein. 

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